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Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung in Athen

Wo die Ermäßigung automatisch greift, wo nicht, und welche Nachweise Besucher:innen brauchen.

Athener Einrichtungen bieten Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung an, und an den wichtigsten Orten ist die Ermäßigung in der Regel freier Eintritt statt eines ermäßigten Tickets. Das Akropolismuseum, das Panathinaiko-Stadion und (in der Praxis) die staatlichen archäologischen Stätten gewähren Besucher:innen mit einer Beeinträchtigung von 67 % oder mehr und einer Begleitperson freien Eintritt, gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und eines Behindertenzertifikats.

Griechenland nimmt nicht am Pilotprojekt des Europäischen Behindertenausweises teil, daher hat ein EDC hier keinen formellen Status. Die praktische Antwort an der Tür ist ein Behindertenausweis aus dem Heimatland sowie ein aktuelles ärztliches Attest auf Briefkopf, datiert innerhalb der letzten zwölf Monate, das die Diagnose und den Grad der Beeinträchtigung in Prozent angibt.

Zwei praktische Hinweise vor der Tabelle. Erstens veröffentlicht OASA keine eigene Besucherermäßigung; die Standardtarife gelten für alle, aber der kostenlose OSY-Tür-zu-Tür-Dienst für Fahrgäste mit Behinderung ist die Hauptleistung und verkehrt von 08:00 bis 22:00 Uhr. Zweitens wendet das Personal die Regelung, die wortwörtlich auf der Seite des Akropolismuseums zitiert wird, auch dort an, wo die eigene Seite einer Einrichtung die Regel nicht gesondert veröffentlicht. Sie ist die Regel des griechischen Kulturministeriums.

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung an den wichtigsten Athener Orten und im Verkehr

Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung an den wichtigsten Athener Orten und im Verkehr
Ort oder DienstRegulärer PreisBesucher:in mit BehinderungBegleitperson
Akropolismuseumregulärer Eintritt 20 EUR pro TicketFrei mit Nachweis einer Behinderung ab 67 %Frei für eine Begleitperson
Archäologische Stätte der Akropolisregulärer Eintritt laut dem Tarif des griechischen KulturerbesIn der Praxis frei (dieselbe Ministeriumsregelung wie beim Akropolismuseum)Frei für eine Begleitperson; an der Kasse bestätigen lassen
Nationales Archäologisches Museumregulärer Eintritt laut dem Tarif des griechischen KulturerbesIn der Praxis frei (dieselbe Ministeriumsregelung wie beim Akropolismuseum)Frei für eine Begleitperson; an der Kasse bestätigen lassen
Antike Agora von Athenregulärer Eintritt laut dem Tarif des griechischen KulturerbesIn der Praxis frei (dieselbe Ministeriumsregelung wie beim Akropolismuseum)Frei für eine Begleitperson; an der Kasse bestätigen lassen
Panathinaiko-Stadionregulärer Eintritt laut der Seite der EinrichtungFreier Eintritt für die besuchende PersonFreier Eintritt für die Begleitperson
OASA U-Bahn, Bus, Straßenbahn (Standardtarife)der Standard-Tickettarif gilt für alle FahrgästeKeine veröffentlichte Besucherermäßigung auf den StandardtarifKeine veröffentlichte Besucherermäßigung auf den Standardtarif
OSY Tür-zu-Tür-Transportkein öffentlich tarifierter DienstFrei zwischen 08:00 und 22:00 Uhr, Vorbuchung erforderlichFrei, sofern die Buchung eine Begleitperson umfasst

Der griechische Rahmen und die Realität für Besucher:innen

Griechische staatliche archäologische Stätten und Museen wenden eine einheitliche Eintrittsregelung des griechischen Kulturministeriums an. Die praxisnahe Fassung für Besucher:innen, wortwörtlich auf der Seite des Akropolismuseums zitiert, gewährt Besucher:innen mit Behinderung und einer Begleitperson freien Eintritt, wenn die Beeinträchtigung 67 % oder mehr beträgt und entweder durch ein griechisches KEPA-Zertifikat oder durch ein entsprechendes Zertifikat einer ausländischen Behörde belegt ist. Dieselbe Regel wird in der Praxis an der archäologischen Stätte der Akropolis, am Nationalen Archäologischen Museum und an der Antiken Agora angewendet, auch wenn die jeweilige Webseite sie nicht immer wiedergibt.

Griechenland nimmt nicht am Pilotprojekt des Europäischen Behindertenausweises teil. Das Pilotprojekt startete im Februar 2016 in acht EU-Ländern, und Griechenland ist nicht beigetreten. Ein EDC aus einem teilnehmenden Land kann an wichtigen Museen in der Praxis dennoch akzeptiert werden, hat aber keinen formellen Status. Kombinieren Sie ihn deshalb immer mit einem Lichtbildausweis und einem aktuellen ärztlichen Attest auf Briefkopf.

Das Akropolismuseum: frei mit den richtigen Unterlagen

Das Akropolismuseum ist das meistbesuchte staatliche Museum der Stadt und der einfachste Behindertenermäßigungs-Vorgang in Athen. Der reguläre Erwachsenenpreis beträgt 20 EUR, der ermäßigte Tarif (für EU-Bürger:innen ab 65 Jahren, Studierende und ähnliche Gruppen) beträgt 10 EUR, und Besucher:innen mit dokumentierter Behinderung ab 67 % und einer Begleitperson werden frei eingelassen.

Die erforderlichen Unterlagen sind: ein nationaler Personalausweis oder gültiger Reisepass (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument einer griechischen oder ausländischen Verwaltungsbehörde) sowie ein gültiges KEPA-Behindertenzertifikat für Einwohner:innen oder ein entsprechendes Zertifikat einer ausländischen Behörde für Besucher:innen. In der Praxis ist ein Behindertenausweis aus dem Heimatland zusammen mit einem ärztlichen Attest auf Briefkopf, das den Prozentsatz der Beeinträchtigung nennt, die Kombination, die das Personal akzeptiert.

Der Akropolis-Hügel, das Nationale Archäologische Museum und die Antike Agora

Die drei anderen großen staatlich verwalteten Stätten im Zentrum Athens sind die archäologische Stätte der Akropolis selbst, das Nationale Archäologische Museum an der Patision und die Antike Agora am Fuß des Akropolis-Hügels. An jeder gilt dieselbe Eintrittsregel des griechischen Kulturministeriums wie am Akropolismuseum: frei für Besucher:innen mit einer Behinderung von mindestens 67 % und eine Begleitperson, gegen Vorlage der oben genannten Unterlagen.

Wo die eigene Seite der Einrichtung diese Regel nicht gesondert veröffentlicht, nehmen Sie den wortwörtlichen Text des Akropolismuseums mit und legen Sie ihn an der Kasse vor. Wir haben nicht jede einzelne Seite gesondert verifiziert; lassen Sie sich den Tarif an der Tür bestätigen, statt davon auszugehen, dass er automatisch greift.

Das Panathinaiko-Stadion: frei für Besucher:innen mit Behinderung und Begleitperson

Das Panathinaiko-Stadion (das Marmorstadion, in dem 1896 die Olympischen Spiele stattfanden) gewährt Menschen mit Behinderung und ihrer Begleitperson freien Eintritt. Der reguläre Erwachsenenpreis an der Kasse ist auf der Besucherseite der Einrichtung veröffentlicht; die Regel zum freien Eintritt für Besucher:innen mit Behinderung und ihre Begleitperson wird separat genannt.

Zwei Anmerkungen zur Einrichtung. Erstens sind die Bahn und der Säulengang (der U-förmige überdachte Gang an der Innenseite des Stadions) für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen vollständig zugänglich. Zweitens ist das kleine Museum auf dem Gelände nur über Treppen erreichbar und hat keinen Aufzug, das ist also der einzige Teil des Besuchs, der nicht stufenfrei ist.

OASA-Verkehr: keine Besucherermäßigung, aber der OSY-Dienst ist kostenlos

OASA veröffentlicht keine eigene Besucherermäßigung für Menschen mit Behinderung auf Standardtickets für U-Bahn, Bus oder Straßenbahn. Die Standardtarife gelten für alle, und die kostenlose Fahrt für Fahrgäste mit Behinderung, die an griechische Behindertenausweise geknüpft ist, gilt nur für Einwohner:innen mit einem solchen Ausweis.

Die für Besucher:innen relevante Leistung ist der kostenlose OSY-Tür-zu-Tür-Kleinbusdienst für Fahrgäste mit Behinderung zwischen 08:00 und 22:00 Uhr. Buchungen gehen an 210 42 70 748 (Montag bis Freitag, 07:30 bis 14:00 Uhr) oder an amea@osy.gr. OASA betreibt außerdem eine Beratungshotline für Fahrgäste mit Behinderung unter 210 82 00 887, werktags von 06:30 bis 21:30 Uhr, am Wochenende von 07:30 bis 21:30 Uhr.

Unterlagen zum Mitnehmen

Bringen Sie zwei Nachweise mit. Erstens einen nationalen Behindertenausweis, einen Europäischen Behindertenausweis (in der Praxis anerkannt, im griechischen Recht aber nicht) oder ein staatliches Rentenzertifikat, das einen Behinderungsgrad in Prozent ausweist. Zweitens ein ärztliches Attest auf Briefkopf, datiert innerhalb der letzten zwölf Monate, das Ihre Erkrankung benennt und den Prozentsatz der Beeinträchtigung bestätigt.

Fragen Sie an der Kasse. Manche Athener Einrichtungen wenden die Ermäßigung stillschweigend an, wenn sie einen Rollstuhl sehen; andere brauchen den Hinweis und die Unterlagen. Wo eine Einrichtung Teil des staatlichen Kulturerbe-Netzwerks ist, gelten die 67-Prozent-Schwelle und die Regel mit einer Begleitperson.

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