Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung in Wien
Wo die Ermäßigung automatisch gilt, wo nicht, und welchen Nachweis ein Gast braucht.
Wiener Häuser gewähren Ermäßigungen für Menschen mit Behinderung, aber das Modell unterscheidet sich von Berlin oder Paris. Der österreichische Behindertenpass ist nur für Personen mit Wohnsitz in Österreich, ein Gast kann ihn nicht bekommen. Die meisten Häuser gewähren die Ermäßigung trotzdem mit einem Ausweis aus dem Heimatland und einem ärztlichen Schreiben auf Briefpapier. Die Regelungen zur Begleitperson unterscheiden sich pro Haus.
Die Regeln gehen pro Haus auseinander. In der Albertina gilt ein einheitlicher Tarif von EUR 7,00, eine Begleitperson wird nicht erwähnt. Im Belvedere zahlt die behinderte Person EUR 8,00 und eine Begleitperson hat freien Eintritt, wenn der österreichische Pass die Notwendigkeit vermerkt. In der Kaiserlichen Schatzkammer zahlen die behinderte Person und eine Begleitperson beide den ermäßigten Tarif, nicht frei. Der Stephansdom ist für alle frei.
Österreich nimmt nicht am Pilotprojekt der European Disability Card teil, daher hat eine EDC hier keinen formalen Status. In der Praxis akzeptieren die großen Bundeshäuser sie zusammen mit einem Lichtbildausweis, aber planen Sie mit der Karte aus dem Heimatland und einem aktuellen ärztlichen Schreiben statt allein mit der EDC.
Behindertenermäßigungen in den großen Wiener Häusern
| Haus | Erwachsene regulär | Besucher*in mit Behinderung | Begleitperson |
|---|---|---|---|
| Albertina | Regulär € 19,90 pro Ticket | Besondere Bedürfnisse € 7,00 pro Ticket | Auf der Website nicht angegeben |
| Belvedere (Oberes oder Unteres) | Regulärer Preis laut Website | Ermäßigt € 8,00 pro Ticket | Frei für eine Person mit Vermerk im Pass |
| Belvedere 21 (Standort Arsenal) | Regulärer Preis laut Website | Ermäßigt € 5,00 pro Ticket | Frei für eine Person mit Vermerk im Pass |
| Kaiserliche Schatzkammer (Hofburg) | Online-Tarif € 16,00 (vor Ort € 18) | Ermäßigt € 12,00 online (vor Ort € 14) | Ebenfalls ermäßigt (nicht frei) laut Haus |
| Stephansdom (Hauptschiff) | Eintritt frei für alle Besucher | Frei (wie für alle) | Frei (wie für alle) |
Der österreichische Rahmen: Behindertenpass und die Realität für Gäste
Der österreichische Bundes-Behindertenausweis ist der Behindertenpass, ausgestellt vom Sozialministeriumservice. Für den Anspruch gilt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, aber der Pass ist nur für Antragstellende mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich zugänglich. Ein Gast auf Kurzbesuch kann ihn nicht bekommen.
Die European Disability Card startete im Februar 2016 als EU-Pilotprojekt in acht EU-Ländern. Österreich nimmt nicht am Pilotprojekt teil. Eine EDC aus einem teilnehmenden Land funktioniert in der Praxis weiterhin in den meisten Bundesmuseen, hat aber keinen formalen Status; nehmen Sie sie daher immer zusammen mit einem Lichtbildausweis und einem aktuellen ärztlichen Schreiben mit.
Die Albertina: einheitlicher Tarif für besondere Bedürfnisse, Ausweis erforderlich
Die Albertina ist das meistbesuchte Grafik-Kunstmuseum Wiens und eines der besser zugänglichen Häuser mit viel Publikum für Rollstuhlfahrende. Das Ermäßigungsmodell ist einfach: ein einheitlicher Tarif für besondere Bedürfnisse von EUR 7,00 pro Ticket, unabhängig davon, welche Ausstellung Sie besuchen, gegenüber einem regulären Erwachsenentarif von EUR 19,90.
Auf der Ticketseite ist kein Begleittarif angegeben. Rechnen Sie damit, dass die Begleitperson den regulären Preis zahlt, sofern sie nicht eine andere Ermäßigung nutzen kann (Studierende, Senior*innen, Ö1-Mitglied). An der Kasse müssen Besucher*innen mit Behinderung zusätzlich zum ermäßigten Ticket einen gültigen Ausweis vorzeigen.
Das Belvedere: günstigeres Ticket, Begleitperson frei mit dem richtigen Vermerk
Das Belvedere betreibt drei Standorte: Oberes Belvedere (die Klimt-Sammlung), Unteres Belvedere und das Belvedere 21 im Bereich des Arsenals. Der Behindertentarif im Oberen und Unteren Belvedere beträgt EUR 8,00 pro Ticket, im Belvedere 21 sinkt er auf EUR 5,00.
Eine Begleitperson hat freien Eintritt, wenn der österreichische Behindertenpass den Bedarf vermerkt. Gäste ohne österreichischen Pass sollten trotzdem nachfragen: In der Praxis dehnt das Belvedere die Regelung zur freien Begleitperson oft auf einen Ausweis aus dem Heimatland mit gleichwertigem Vermerk und ein ärztliches Schreiben aus.
Der Hofburg-Komplex: Kaiserliche Schatzkammer und die Bundeshäuser
Die Kaiserliche Schatzkammer führt den Regulärtarif mit € 16,00 online und € 18,00 vor Ort. Der ermäßigte Tarif beträgt € 12,00 online und € 14,00 vor Ort und gilt ausdrücklich für Inhaber*innen eines österreichischen Behindertenausweises und deren Begleitung. Sowohl die behinderte Person als auch eine Begleitperson zahlen den ermäßigten Tarif, was sich vom Berliner oder Pariser Modell unterscheidet, in dem die Begleitperson kostenlos eintritt.
Die Barrierefreiheit der Schatzkammer ist gut: Der Haupteingang ist stufenlos mit einer Türbreite von 200 cm, eine Rampe führt zur Kassa und die Aufzugskabine ist 110 cm breit und 140 cm tief.
Im Kassen- und Shopbereich gibt es ein barrierefreies WC, ein Rollstuhl kann am Vortag reserviert werden. Im Hofburg-Komplex (Kaiserappartements, Sisi-Museum, Silberkammer) folgt das Preismodell einer ähnlichen Logik der Bundesmuseen; den genauen Tarif entnehmen Sie der jeweiligen Website.
Stephansdom: für alle frei, kostenpflichtige Bereiche getrennt
Wiens gotische Kathedrale lässt alle Besucher kostenlos in das Hauptschiff. Es gibt keinen eigenen Behindertentarif, weil ohnehin kein Eintritt verlangt wird. Kostenpflichtige Bereiche innerhalb der Kirche (die audio-geführte Domführung, die Katakomben, die Türme, die Domschatzkammer) haben eigene Ticketpreise und eigene Grenzen der Barrierefreiheit.
Der stufenlose Zugang erfolgt über das Riesentor an der westlichen Hauptfront. Der Südturm wird über 343 Stufen erreicht und ist nicht zugänglich. Die Katakomben haben 22 Stufen hinunter und 43 hinauf und sind ebenfalls nicht zugänglich. Der Aufzug am Nordturm existiert, ist aber schmal: Kabinenbreite 130 cm und Türbreite 56 cm.
Verkehr und Nachweise
Wiener Linien gewährt keine Ermäßigung für Gäste mit Behinderung; es gelten die üblichen Tarife für alle. Der Behindertenpass gewährt freie Fahrt nur österreichischen Inhaber*innen mit Wohnsitz. ÖBB-Fernverkehrszüge stellen den Mobilitätsservice kostenlos bereit, gebucht mindestens einen Werktag im Voraus beim Kundenservice unter 05 1717 5.
Nehmen Sie zwei Nachweise mit. Erstens: einen nationalen Behindertenausweis, eine European Disability Card (in der Praxis anerkannt, aber nicht im österreichischen Recht verankert) oder einen Rentenbescheid. Zweitens: ein ärztliches Schreiben auf Briefpapier, ausgestellt innerhalb der letzten zwölf Monate, mit Diagnose und Notwendigkeit einer Begleitperson. Fragen Sie an der Kasse nach; manche Wiener Häuser gewähren die Ermäßigung stillschweigend, andere brauchen den Hinweis.
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Quellen:
- RIS: Bundesbehindertengesetz (BBG) (geprüft am )
- Sozialministeriumservice: Behindertenpass (geprüft am )
- European Commission, European Disability Card pilot (geprüft am )
- Albertina: Eintritt-Tickets (Shop) (geprüft am )
- Belvedere: Inklusion im Museum (geprüft am )
- Kaiserliche Schatzkammer Wien: Eintrittspreise (geprüft am )
- Kaiserliche Schatzkammer Wien: Barrierefreier Zugang (geprüft am )
- Stephansdom: Besucher-FAQ (geprüft am )